AWS Investitionsprämie

Nicht verpassen: Antragsfrist für Investitionsprämie endet am 28. Februar

Bis zu 14% Förderung für Digitalisierungs-Projekte

Die Beantragung der beliebten Investitionsprämie der Bundesregierung ist nur noch bis zum 28. Februar 2021 möglich. Ziel der Maßnahmen ist es, den Wirtschaftsstandort Österreich durch Digitalisierung attraktiver für Hightech-Unternehmen zu machen und im internationalen Wettbewerb aufzuschließen. Wollen Sie zu den Gewinnern zählen, die diese Chance proaktiv nutzen? Dann heißt es – schnell handeln!

Welche Förderungen gibt es?

Die Art der Förderung ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung wird folgendermaßen umrissen:

  • 7 % für materielle und immaterielle, aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen
  • 14 % für Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
  • Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden.)
  • Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Weitere Bedingungen

  • Beantragung zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws
  • Es muss mit der Investition vor dem 31.05.2021 begonnen werden, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

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Was wird nicht gefördert?

  • Klimaschädliche Investitionen
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
  • Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
  • Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
  • Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
  • Finanzanlagen
  • Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).

Die Kombination mit anderen Förderungsinstrumenten ist zulässig, jedoch können andere Förderrichtlinien (z. B. bei Umweltförderungen, Digitalisierungsförderungen oder Landesförderungen) eine Doppelförderung ausschließen.

Was heißt das für Ihr Digitalsierungsprojekt?

Investitionen in Digitalisierung werden bis zur Einreichung im Februar 2021 mit 14 % gefördert. Gerne unterstützen unsere Expertinnen und Experten aus der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung bei der Antragstellung.

Starten Sie jetzt ihr Digitalisierungsprojekt und profitieren von:

  • Mehr Leads / Umsatz
  • Besserem und zielgerichteten Vertrieb
  • Personalisiertem Marketing
  • Kostensenkungen durch Prozessoptimierungen
  • Verbessertem Service
  • Hohe Mitarbeitermotivation durch bessere Tools
  • Expertenwissen und Know-how Aufbau

Hier finden sie hilfreiche Links der Förderstelle AWS:

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Sonstiges/FAQ_Investitionspraemie.pdf

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf

Wir freuen uns auf ein Gespräch!

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